Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Attendorn richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen.
In der JVA Attendorn werden ausschließlich erwachsene Männer inhaftiert.
geschlossener Vollzug
für Verurteilte die sich nicht auf freiem Fuß befinden
Untersuchungshaft für Erwachsene
aus den LG-Bezirken Siegen und Hagen
Freiheitsstrafen
für Verurteilte unter 3 Monaten
LG-Bezirk Siegen
AG-Bezirke: Arnsberg, Medebach, Menden, Meschede, Schmallenberg (LG-Bezirk Arnsberg)
AG-Bezirke: Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth (LG-Bezirk Köln)
LG-Bezirk Hagen
für Verurteilte von 3 bis einschließlich 18 Monate
AG-Bezirk Meinerzhagen (LG-Bezirk Hagen) - Regelvollzug
LG-Bezirk Siegen – Erst- und Regelvollzug
für Verurteilte von 19 bis einschließlich 30 Monate
LG-Bezirk Siegen - Regelvollzug
Ersatzfreiheitsstrafen
LG-Bezirk Siegen
LG-Bezirk Hagen
AG Bezirke: Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth (LG-Bezirk Köln)
AG-Bezirke: Arnsberg, Medebach, Menden, Meschede, Schmallenberg (LG-Bezirk Arnsberg)
Strafarrest
aus den LG-Bezirken Hagen und Siegen
Zivilhaft
aus dem LG-Bezirk Siegen
Hinweis: Für Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung ist abweichend hiervon die JVA Hagen zuständig.
offener Vollzug
für Verurteilte die sich auf freiem Fuß befinden
Freiheitsstrafen bis unter 30 Monaten und Ersatzfreiheitsstrafen
AG-Bezirke: Arnsberg, Medebach, Menden (Sauerland), Meschede, Schmallenberg (LG-Bezirk Arnsberg)
AG-Bezirk Witten (LG-Bezirk Witten)
AG-Bezirk Hattingen (LG-Bezirk Essen)
AG-Bezirke: Siegburg, Waldbröl (LG-Bezirk Bonn)
AG-Bezirke: Gummersbach, Bergisch-Gladbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth (LG-Bezirk Köln)
LG-Bezirk Hagen
LG-Bezirk Siegen
Freiheitsstrafen von 30 Monaten und mehr
AG-Bezirke: Siegburg, Waldbröl (LG-Bezirk Bonn)
AG-Bezirke: Gummersbach, Bergisch-Gladbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth (LG-Bezirk Köln)
Personen, gegen die während des bevorstehenden Freiheitsentzuges auch eine Strafe wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen eines Vergehens nach § 323a StGB, das im Zusammenhang mit dieser Handlung begangen wurde, zu vollziehen ist, sind von einer Direkteinweisung zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe in den offenen Vollzug ausgenommen.
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Weitere Informationen zum Vollstreckungsplan finden Sie auf www.vollstreckungsplan.nrw.de. (http://www.vollstreckungsplan.nrw.de/)