Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Attendorn richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen.
In der JVA Attendorn werden ausschließlich erwachsene Männer inhaftiert.

geschlossener Vollzug

für Verurteilte die sich nicht auf freiem Fuß befinden

Untersuchungshaft für Erwachsene
aus den LG-Bezirken Siegen und Hagen

Freiheitsstrafen

für Verurteilte unter 3 Monaten

LG-Bezirk Siegen
AG-Bezirke: Arnsberg, Medebach, Menden, Meschede, Schmallenberg (LG-Bezirk Arnsberg)
AG-Bezirke: Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth (LG-Bezirk Köln)
LG-Bezirk Hagen

für Verurteilte von 3 bis einschließlich 18 Monate

AG-Bezirk Meinerzhagen (LG-Bezirk Hagen) - Regelvollzug
LG-Bezirk Siegen – Erst- und Regelvollzug

für Verurteilte von 19 bis einschließlich 30 Monate

LG-Bezirk Siegen - Regelvollzug

Ersatzfreiheitsstrafen

LG-Bezirk Siegen
LG-Bezirk Hagen
AG Bezirke: Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth (LG-Bezirk Köln)
AG-Bezirke: Arnsberg, Medebach, Menden, Meschede, Schmallenberg (LG-Bezirk Arnsberg)

Strafarrest

aus den LG-Bezirken Hagen und Siegen

Zivilhaft

aus dem LG-Bezirk Siegen

Hinweis: Für Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung ist abweichend hiervon die JVA Hagen zuständig.

offener Vollzug

für Verurteilte die sich auf freiem Fuß befinden

Freiheitsstrafen bis unter 30 Monaten und Ersatzfreiheitsstrafen

AG-Bezirke: Arnsberg, Medebach, Menden (Sauerland), Meschede, Schmallenberg (LG-Bezirk Arnsberg)
AG-Bezirk Witten (LG-Bezirk Witten)
AG-Bezirk Hattingen (LG-Bezirk Essen)
AG-Bezirke: Siegburg, Waldbröl (LG-Bezirk Bonn)
AG-Bezirke: Gummersbach, Bergisch-Gladbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth (LG-Bezirk Köln)
LG-Bezirk Hagen
LG-Bezirk Siegen

Freiheitsstrafen von 30 Monaten und mehr

AG-Bezirke: Siegburg, Waldbröl (LG-Bezirk Bonn)
AG-Bezirke: Gummersbach, Bergisch-Gladbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth (LG-Bezirk Köln)

Personen, gegen die während des bevorstehenden Freiheitsentzuges auch eine Strafe wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen eines Vergehens nach § 323a StGB, das im Zusammenhang mit dieser Handlung begangen wurde, zu vollziehen ist, sind von einer Direkteinweisung zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe in den offenen Vollzug ausgenommen.

Übersichtskarte der Justizvollzugsanstalten NRW Quelle: www.justiz-online.de